Sportgerätefachkraft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft ist seit 1. August 2019 möglich.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Kitzbühel
Wagnerstraße 14
6370 Kitzbühel

Telefonnummer +43 (0)5356 / 642 75
E-Mail direktion@tfbs-kitzbuehel.tsn.at
Internet https://tfbs-kitzbuehel.tsn.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Berufsbildung und bereiten auf gehobene technische Berufe im jeweiligen Fachbereich vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss
Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie) usw. berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Energiesysteme, Automatisierungstechnik, Antriebstechnik, Produktionstechnik, Industrieelektronik, Fachspezifische Informationstechnik, Computergestützte Projektentwicklung, Produktionstechnik. Dazu kommen die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung

Spezialisierungsbereiche im Schwerpunkt:

  • Machines at Work: Computerprogrammierung
  • Innovative and New: Projektmanagement
  • Faster-Higher-Stronger: elektrische Messtechnik und Elektronik
  • Speed and Racing: E-Mobilität
  • The Spirit Behind: Sportwissenschaft

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt

Telefonnummer +43 (0)463 379 78
E-Mail office@htl-klu.at
Internet https://www.htl-klu.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik

  • Ausbildungsschwerpunkt Analytische Chemie und Digitalisierung
  • Ausbildungsschwerpunkt Smart Medical Systems

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Electrical Engineering and Computer Application
  • Ausbildungsschwerpunkt Sports Engineering

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

  • Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering & KI
  • Ausbildungsschwerpunkt Systems Engineering & IoT

Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik

Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik

Kolleg für Berufstätige für Informatik

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Informatik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung