Straßenerhaltungsfachkraft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Road Maintenance Specialist

Ausbildung

Die Ausbildung zur Straßenerhaltungsfachkraft erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Bautechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 197 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Zulassung aufgrund der Prüfung „Partieführer*in“
  • Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf: Garten- und Grünflächengestalter*in, Brunnen- und Grundbauer*in, Maurer*in, Pflasterer*in, Schalungsbauer*in, Tiefbauer*in
  • Ansuchen um ausnahmsweise Zulassung: mind. 1,5 Jahre Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung als Straßenwärter*in der jeweiligen Straßenmeisterei bzw. Dienststelle

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst der Straßenbauverwaltungen, Straßen- und Autobahnmeistereien und Bauhöfen, Mitarbeiter*innen von Baufirmen oder Unternehmen in verwandten Branchen

Dauer: 197 LE, verteilt auf 2,5 -3 Monate; der Tageskurs umfasst 2 Blockwochen

Kosten: ca. EUR 2.000,00 inkl. Kursskripten

fachliche Inhalte:

  • Wartung von Straßen und Verkehrsflächen
  • Reparatur- und Bauarbeiten an Verkehrsflächen
  • Begrünung und Pflege von Böschungen und Straßenrändern
  • fachgerechte Einrichtung und Absicherung von Baustellen, Arbeitsgebieten und Unfallstellen

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