Fleischverarbeitung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Meat processing (Meat processing expert)

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverarbeitung
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung Fachkraft im Beruf Fleischverarbeitung zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Verarbeitungshallen, Kühlhäusern usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Fachberufsschule Klagenfurt 1
Wulfengasse 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefonnummer +43 (0)463 316 41-12
E-Mail Klagenfurt_1@bs.ksn.at
Internet https://fbs-klagenfurt1.at/

Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck

Telefonnummer +43 (0)512 28 57 15
E-Mail direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet https://tfbs-escm.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung
Die Höhere Lehranstalt bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine Berufsausbildung für die Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologische Wirtschaft, Chemie- und Pharmaindustrie, Labors und Kontrollorgane der Lebensmittelbranche (z. B. Lebensmitteluntersuchung) etc. und qualifiziert zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in lebensmittel- und biotechnologischen Berufsfeldern (z. B. Forschung & Entwicklung, Produktion, Qualitätsmanagement).

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Ökologie), Geschichte und Politische Bildung usw. berufsbildende Fächer vor, wie z. B. Landwirtschaftliche Produktion, Lebensmittel- und Biotechnologie, Lebensmittel- und Biochemie, Ernährung, Mikrobiologie und Hygiene, Maschinen- und Verfahrenstechnik, Forschung und Innovation, Wirtschaft und Unternehmensführung, Wirtschaftsgeografie und Globale Entwicklung, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Projekt- und Qualitätsmanagement. Dazu kommen alternative Pflichtgegenstände.

Spezialisierung:

Höhere Lehranstalten für Landwirtschaft können unterschiedliche Schulschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Schwerpunkte informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (insgesamt 22 Wochen vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Francisco Josephinum Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Telefonnummer +43 (0)7416 / 524 37
E-Mail direktion@josephinum.at
Internet https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt

Fachhochschulstudium Agrar- und Technologiemanagement (Master) in Kooperation mit der Zukunftsakademie Mostvierteil und der FH St. Pölten


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Telefonnummer +43 (0)5244 / 622 62 -919
E-Mail schule@hblfa-tirol.at
Internet https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 + 1 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Kurzbeschreibung

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen vermitteln Fähigkeiten und Kenntnisse die zum Bewirtschaften eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gebraucht werden. Die Fachbereiche und Schwerpunkte sind dabei besonders auf die landwirtschaftlichen Bedürfnisse der Region ausgerichtet. Häufig werden als Schwerpunkte und Zusatzangebote handwerkliche Zusatzausbildungen angeboten.

Voraussetzungen

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
  • für die Mehrberuflichkeit: Abschluss der 3-jährigen landwirtschaftlichen Fachschule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Lehrabschluss Fleischverarbeitung (Lehrzeit 1 Jahr nach Abschluss der dreijährigen LFS)

Berechtigungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Mit dem positiven Abschluss des Lehrganges erwerben die Absolvent*innen die Berechtigung zum Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der Wirtschaftskammer.

Beschreibung

Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Persönlichkeitsbildung, Fremdsprachen, Informatik, Politische Bildung und Rechtskunde, Ökologie und Umweltkunde usw.) werden in der Fachschule unter anderem die fachspezifischen Fächer Bodenkunde und Pflanzenbau, Tierhaltung und Tiergesundheit, Land- und Gebäudetechnik, Produktveredelung, Direktvermarktung und agrarische Dienstleistungen, Holz- und Metalltechnik, Obstbau und Grünraumpflege, Waldwirtschaft, Unternehmensführung und Rechnungswesen, Betriebs- und Haushaltsmanagement usw. unterrichtet.

Eine weitere Spezialisierung erfolgt in den jeweiligen Fachbereichen und Schwerpunkten.

Im Rahmen der Ausbildung sind verpflichtende Betriebspraktika zu absolvieren.

Organisation der Lehre Fleischverarbeiter*in: nach Abschluss der landwirtschaftlichen Fachschule 1 Lehrjahr an der LFS Hollabrunn.

Weitere Berechtigungen:

  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
  • erleichterter Zugang zur Meisterprüfung
  • Zugang zu Aufbaulehrgängen
  • Ersatz der Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://lfs-hollabrunn.ac.at/mehrberuflichkeit-fleischer/

Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn

Telefonnummer +43 (0)2952 / 21 33
E-Mail office@diefachschule.at
Internet https://lfs-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Kleintierhaltung
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Landwirtschaft und Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule - Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung