Exekutivbedienstete*r im Justizwachdienst

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Justizwachdienst erfolgt an der Strafvollzugsakademie (StAK), in der Abteilung Grundausbildung (früher „Justizwachschule“). Die zentrale Bildungseinrichtung des österreichischen Strafvollzugs bildet in Wien sowie an den Außenstellen in Graz-Karlau, Linz und Stein/Donau aus.

Voraussetzung für die Aufnahme zum Grundausbildungslehrgang ist

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • die körperliche und persönliche Eignung (wird durch psychologische Tests untersucht),
  • Alter zwischen 19 und 40 Jahren und
  • eine erfolgreich abgelegte Aufnahmeprüfung.
  • In der Regel wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung erwartet.

Der Grundausbildungslehrgang für Berufsanfänger*innen des Justizwachdienstes dauert zwölf Monate und behandeln die Schwerpunkte Recht, Exekutives Handeln, Menschenrechte, Wirtschaftliches Handeln, Persönlichkeitsentwicklung. Dabei werden Theorie- und Praxisphasen abgewechselt.

Weitere Information findest du z. B. bei der Abteilung Grundausbildung der Strafvollzugsakademie.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 8 Monate

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  

Kurzbeschreibung

Dienstführende Justizwachebeamte/-beamtinnen werden in Justizanstalten (auch als Vorgesetzte) in folgenden Bereichen eingesetzt: Wachzimmer, Abteilungen, Arbeitsbetriebe, und in Organisationseinheiten der Administration.

Voraussetzungen

  • positive Absolvierung der E2b-Grundausbildung für den Justizwachdienst
  • Zurücklegung einer mindestens dreijährigen praktischen Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b
  • positiv abgeschlossener mehrstufiger E2a-Auswahltest
  • bestgereiht innerhalb der von der Dienstbehörde ausgeschriebenen Ausbildungsplätze für den jeweiligen Ausbildungszeitraum

Abschluss
Dienstführende*r Justizwachbeamte*r

Berechtigungen
Ausschließlich die einschlägige E2a-Gundausbildung im Bereich Strafvollzug/Justizwache berechtigt dazu, mit einem E2a-Arbeitsplatz (als „Dienstführender Justizwachebeamter") betraut zu werden.

Beschreibung

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Recht
  • Exekutives Handeln und Menschenrechte
  • Wirtschaftliches Handeln
  • Persönlichkeitsentwicklung

Zusatzinfo

Dauer: insgesamt 8 Monate, davon 17 Wochen theoretische Ausbildung

Weitere Infos: https://www.justiz.gv.at/ja_strafvollzugsakademie/strafvollzugsakademie/aufgaben/abteilung-grundausbildung.937.de.html

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 12 Monate

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  

Kurzbeschreibung

Die E2b Grundausbildung für den Exekutivdienst im Justizressort soll den Auszubildenden durch praxisnahe Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die im Kompetenzprofil als relevant definiert wurden. Die Schwerpunkte der Grundausbildung orientieren sich am Wirkungsziel eines modernen, effektiven und humanen Strafvollzugs, mit besonderem Fokus auf (Re)integration und Rückfallprävention.

Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen zum Ausbildungsprogramm (Aufnahmeverfahren):

1. Österreichische Staatsbürgerschaft
2. Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
3. Führerschein der Klasse B bei Eintritt in den Bundesdienst
4. Wehr- oder zivildienstpflichtige Männer müssen ihren Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben (das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß § 6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
5. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen.
6. Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse; EDV-Kenntnisse erwünscht
7. Körperliche Eignung (Bewerber*innen, die ein Übergewicht von mehr als 15% aufweisen, sind nicht exekutivdiensttauglich)
8. Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen).
9. Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers. Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen unzulässig, die bei langärmliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden ausschließlich jene Tätowierungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen. Unabhängig von Lage und Sitz allfälliger Tätowierungen sind bedenkliche Inhalte z.B. Symbole radikaler Gesinnung unzulässig. Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels etc.) muss abnehmbar sein.

Abschluss
schriftliche und mündliche (kommissionelle) Dienstprüfung

Berechtigungen

Nach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen erfolgt über Antrag der Absolventin oder des Absolventen die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und die Ernennung auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe E2b. Die positive Absolvierung der E2b Grundausbildung ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Justizwachebeamtin oder Justizwachebeamter.

Mit der Absolvierung der E2b Grundausbildung gehen folgende Berechtigungen einher:

  • das Versehen des Dienstes in Uniform
  • das Führen von Dienstgraden iSd geltenden Dienstgradeverordnung
  • das Führen und der Einsatz der Dienstwaffen iSd §105 StVG
  • die Anwendung unmittelbaren Zwanges iSd §104 StVG
  • Haftraum- und Personendurchsuchungen iSd §§ 101 – 103 StVG

Beschreibung

Eingeteilte Justizwachebedienstete (der Verwendungsgruppe E2b) gehören dem allgemeinen Justizwachdienst an und werden in Justizanstalten hauptsächlich in den Bereichen Wachzimmer, Vorführzone (Besucherzone) und Abteilungen eingesetzt. Gemäß Vollzugshandbuch erfüllen die Justizwachebediensteten im allgemeinen Justizwachdienst vielfältige und wesentliche Aufgaben für die Erreichung der Vollzugszwecke. Typische Arbeitsbereiche sind beispielsweise:
1. Postendienst
2. Aufsicht
3. Eskortedienst (Ausführungen und Überstellungen)
4. Vorführdienst
5. Durchführung und Überwachung von Besuchen
6. Durchsuchung von Insassen und Räumlichkeiten

Weitere Infos: https://www.justiz.gv.at/ja_strafvollzugsakademie/strafvollzugsakademie/aufgaben/abteilung-grundausbildung.937.de.html