Campingplatzwart*in

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

  • Betrieb eines Campingplatzes

Der Betrieb eines Campingplatzes fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Es ist daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Sollte zusätzlich zur reinen Vermietung eine gastronomische- oder Handelstätigkeit ausgeübt werden, sind dafür eine Gewerbeberechtigung und eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig.

Die Errichtung von Campingplätzen ist landesgesetzlich geregelt. Es müssen also in jedem Fall die im jeweiligen Bundesland geltenden Gesetze (Campingplatzgesetz, Bauordnung, Naturschutzgesetz, Raumordnungsgesetzt) geprüft werden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Zudem gibt es Tätigkeiten, wie den Betrieb von Campingplätzen, die in die Regelungskompetenz der Bundesländer fallen. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Eine Gewerbeberechtigung ist jedoch nicht erforderlich.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: