Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Ausbildung

Der Lehrberuf Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahr

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
  • Landwirtschaftliche/r Facharbeiter*in oder
  • positiver Fachschulabschluss der Fachrichtung Landwirtschaft oder
  • gleichwertige Fachausbildung

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Biomasseproduktion und forstwirtschaftliche Bioenergie

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Info:

wird auch in Form von Abendschulen geführt

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 250 bis 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung (Landwirtschaftlicher Facharbeiter*innenbrief) oder vergleichbare
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Biomasse und Bioenergie

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34200
E-Mail lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule - Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: https://www.forstfachschule.at/

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Telefonnummer +43 (0)7617 / 214 44 -210
E-Mail sekretariat@forstfachschule.at
Internet https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als "Gut";
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Telefonnummer +43 (0)3862 / 517 70
E-Mail willkommen@forstschule.at
Internet https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Telefonnummer +43 (0)7416 524 37
E-Mail direktion@josephinum.at
Internet https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt


Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian

Telefonnummer +43 (0)7224 / 89 17 -0
E-Mail willkommen@hlbla-florian.at
Internet https://www.hlbla-florian.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Produktionsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Regionalmanagement

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfüng


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Umwelt und Ressourcenmanagement Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen

Telefonnummer +43 (0)662 / 480 301 -0
E-Mail schule@ursprung.at
Internet https://www.ursprung.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Telefonnummer +43 (0)3682 / 22451 -0
E-Mail office@raumberg-gumpenstein.at
Internet https://raumberg-gumpenstein.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Diplom-Lehrgang zum/zur Instruktor*in der funktionellen Klauenpflege

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum - Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems

Telefonnummer +43 (0)5576 / 73316
E-Mail sekretariat@bsbz.at
Internet https://www.bsbz.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien

Fachschule für ländliche Hauswirtschaft

Fachschule für Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:

  • Fachrichtung Feldgemüsebau
  • Fachrichtung Landwirtschaft

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Edelhof
Edelhof 1
3910 Zwettl

Telefonnummer +43 (0)2822 / 524 02 -0
E-Mail office@lfs-edelhof.ac.at
Internet https://lfs-edelhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft :

  • Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft
  • Ausbildungsschwerpunkt Forst-Holz-Energie
  • Ausbildungsschwerpunkt Jagdwesen

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement - Tourismus (4-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (3-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

Schule für Sozialbetreuungsberufe - Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit (Fachniveau)

Handelsakademie - Pferde-HAK

Landwirtschaftliche Fachschule - Mehrberuflichkeit + Tischlerei und Zimmerei

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Landwirtschaftliche Berufsschule:

  • Fachrichtung Forstwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Pferdewirtschaft
  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Obstbau und Obstvertwertung
  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: auf Anfrage

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges

Abschluss: Teilnahmebestätigung

Berechtigungen:

Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges berechtigt zur Zulassung zur Facharbeiter*innenprüfung

Info:

Vorbereitung auf den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Biomasseproduktion und Land- und Forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (2. Bildungsweg).

Dauer: auf Anfrage

Kosten: auf Anfrage

Inhalte - Überblick:

  • Grundlagen der Energiewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Biomasseproduktion
  • Forstliche Biomasseproduktion
  • Technologie Biomassebereitstellung
  • Anlagentechnik bis 4 MW
  • Arbeitssicherheit und Unfallschutz
  • Betriebswirtschaft und Marktkunde
  • Politische Bildung
  • Schriftverkehr
  • Fachrechnen

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Telefonnummer +43 (0)5 0259 26400
E-Mail lfa@lk-noe.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/