Betriebsärzt*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Betriebsärzt*innen relevant sein können. Außerdem stellen zahlreiche Fachhochschullehrgänge und Universitätslehrgänge eine gute Möglichkeit dar, sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren, beispielsweise in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums, z. B. in Gesundheitsmanagement, Gesundheitswissenschaften oder Public Health.
Weiterbildungen z. B. in Bereichen wie Arbeitsschutz, Ergonomie, Gesundheitsförderung oder Gesundheitsmanagement sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen von Zusatz-Weiterbildungen können weitere Qualifikationen erworben werden, wie z. B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Flugmedizin, Sozialmedizin.
Außerdem ist für Betriebsärzt*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Betriebsärzt*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Arbeit und psychische Gesundheit
umweltmedizinische Risikofaktoren
betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesundheitswissenschaft, Public Health
Medizin- und Pflegepädagogik
medizinische Verwaltung (Informatik)
Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
Methodenkompetenzen
Planung, Koordination
Hygiene und Sauberkeit
Zeitmanagement
Terminkoordination
Sozialkompetenzen
Führungskompetenz
Kommunikationsfähigkeit
Kund*innen-/Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Konfliktmanagement
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Betriebsärzt*innen in Leitungsfunktionen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Neben einem hierarchischen Aufstieg ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte arbeitsmedizinische Bereiche damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige/freiberufliche Berufsausübung ist in diesem Beruf auf der Basis des Arztes / der Ärztin für Allgemeinmedizin möglich und üblich.
Der Universitätslehrgang Arbeitsmedizin vermittelt eine vertiefte, wissenschaftlich und methodisch hochwertige, auf dauerhaftes Wissen ausgerichtete Bildung, die Absolventinnen und Absolventen für eine Weiterqualifizierung und für eine Beschäftigung in zahlreichen Tätigkeitsbereichen befähigt und internatinonal konkurrenzfähig macht. Der Lehrgang findet in Kooperation zwischen der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention und der Medizinischen Universität Wien statt.
Voraussetzungen
Personen die zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin, als Facharzt/Fachärztin oder als approbierte Arzt/Ärztin berechtigt sind, oder
Personen die als Turnusarzt/-ärztin zumindest ein Jahr der Ausbildungszeit zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder bereits ein Jahr die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin eines Sonderfaches absolviert haben, oder
Personen die sich in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Arbeits- und Betriebsmedizin befinden
Zielgruppe
Personen,
die zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin, als Fachärzte/Fachärztinnen oder als approbierte Ärzte/Ärztinnen berechtigt sind, oder
die als Turnusärzte/Turnusärztinnen zumindest ein Jahr der Ausbildungszeit zum Arzt / zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder bereits ein Jahr die Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin eines Sonderfaches absolviert haben, oder
die sich in Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie befinden.