Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Construction draftsperson

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Bautechnische Zeichnerin" bzw."Bautechnischer Zeichner" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Büros, Besprechungsräumen, Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Tiroler Fachberufsschule für Bautechnik und Malerei
Eichatstraße 18a
6067 Absam

Telefonnummer +43 (0)5223 / 543 560
E-Mail direktion@tfbs-bau.tsn.at
Internet https://tfbs-bau.tsn.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: mindestens 180 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit

Abschluss: Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen: Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen aus der Baubranche, die bisher nicht mit der Planungstätigkeit betraut waren und interessierte Quereinsteiger, die ein neues Berufsfeld suchen. Besonders geeignet ist diese Ausbildung auch für AHS-Absolvent*innen (z. B. als Vorbereitung zum Architekturstudium).

Kosten: ca. EUR 2.400,00 - EUR 4.000,00

Dauer: Die Ausbildung umfasst mindestens 180 UE; optional sind einschlägige Zusatzkurse buchbar z. B. Zeichenprogramme wie AutoCAD, ArchiCAD. Einige Kurse werden auch als Praxiszeit für die LAP zum/zur Bautechnischen Zeichner*in im zweiten Bildungsweg angerechnet.

Inhalt:
Das Aufgabengebiet von bautechnischen Zeichner*innen erstreckt sich über alle Bereiche des Bauwesens: Hochbau (z. B. Wohnhäuser und Industriebauten), Tiefbau (z. B. Kanalisationsbau, Tunnelbau), Straßen- und Brückenbau, Verkehrsplanung und Industrieanlagenbau (z. B. Hochofenbau).

  • Mathematik
  • Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
  • Normen
  • Physik, Bauphysik
  • Gebäudelehre
  • Zeichnerische Darstellungen
  • Vergabe von Bauleistungen
  • Baubetrieb
  • Bauwarenkunde
  • Baukonstruktionslehre div. Bauleistungsgewerke

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung