Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Getreidemüller*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Getreidemüller*in

English: Process engineering for grain processing specialising in milling (Process engineer for grain processing)

Ausbildung

Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft im Schwerpunkt Getreidemüller*in ist ein Lehrberuf. Die Ausbildung findet im Lehrbetrieb und in der Berufsschule statt und dauert drei Jahre.

Alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen und Höhere Technische Lehranstalten im Bereich Lebensmitteltechnik, aber auch Höhere Lehranstalten für Land- und Forstwirtschaft mit Schwerpunkt in Lebensmitteltechnik können eine schulische Alternative sein.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft " bzw."Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft " zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Mühlen, Fertigungs- und Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung
Die Höhere Lehranstalt bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine Berufsausbildung für die Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologische Wirtschaft, Chemie- und Pharmaindustrie, Labors und Kontrollorgane der Lebensmittelbranche (z. B. Lebensmitteluntersuchung) etc. und qualifiziert zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in lebensmittel- und biotechnologischen Berufsfeldern (z. B. Forschung & Entwicklung, Produktion, Qualitätsmanagement).

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Ökologie), Geschichte und Politische Bildung usw. berufsbildende Fächer vor, wie z. B. Landwirtschaftliche Produktion, Lebensmittel- und Biotechnologie, Lebensmittel- und Biochemie, Ernährung, Mikrobiologie und Hygiene, Maschinen- und Verfahrenstechnik, Forschung und Innovation, Wirtschaft und Unternehmensführung, Wirtschaftsgeografie und Globale Entwicklung, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Projekt- und Qualitätsmanagement. Dazu kommen alternative Pflichtgegenstände.

Spezialisierung:

Höhere Lehranstalten für Landwirtschaft können unterschiedliche Schulschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Schwerpunkte informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (insgesamt 22 Wochen vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Francisco Josephinum Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Telefonnummer +43 (0)7416 / 524 37
E-Mail direktion@josephinum.at
Internet https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt

Fachhochschulstudium Agrar- und Technologiemanagement (Master) in Kooperation mit der Zukunftsakademie Mostvierteil und der FH St. Pölten


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Telefonnummer +43 (0)5244 / 622 62 -919
E-Mail schule@hblfa-tirol.at
Internet https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Berufsbildung und bereiten auf gehobene technische Berufe im jeweiligen Fachbereich vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Die HTL für Lebensmitteltechnologie - Getreide- und Biotechnologie vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor.

Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik, Geschichte und politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Angewandte Mathematik, Informatik und Physik usw. technische berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Anorganische und organische Chemie, Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie, Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung, Lebensmittelrecht, Angewandte Betriebswirtschaft, Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik, Produktionstechnik.

Spezialisierung:

Höhere Technische Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie des Landes Oberösterreich
Carl-Blum-Straße 4
4600 Wels

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34600
E-Mail office@htllmt.at
Internet https://www.htllmt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Gertreide- und Biotechnologie

Meisterschule für Müller*innen, Bäcker*innen und Konditor*innen


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Berufsbildung und bereiten auf gehobene technische Berufe im jeweiligen Fachbereich vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Die HTL für Lebensmitteltechnologie vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor. Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Informatik, Angewandte Physik, Geografie, Geschichte und politische Bildung usw. technische berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Anorganische und organische Chemie, Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie, Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Angewandte Betriebswirtschaft, Produktionstechnik .

Spezialisierung:
Höhere Technischen Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte haben. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie Hollabrunn
Anton Ehrenfried-Straße 10
2020 Hollabrunn

Telefonnummer +43 (0)2952 / 33 61 -500
E-Mail infolt@htl-hl.ac.at
Internet https://www.htllt-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Lebensmittelsicherheit

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren die Webseiten der Schule.


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Kurzbeschreibung

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen vermitteln Fähigkeiten und Kenntnisse die zum Bewirtschaften eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gebraucht werden. Die Fachbereiche und Schwerpunkte sind dabei besonders auf die landwirtschaftlichen Bedürfnisse der Region ausgerichtet. Häufig werden als Schwerpunkte und Zusatzangebote handwerkliche Zusatzausbildungen angeboten.

Voraussetzungen

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder einer Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung außerordentliche Lehrabschlussprüfung Einzelhandelskauffrau*mann möglich (Voraussetzungen: 10-monatiges Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb, Prüfungsvorbereitung am Bildungszentrum Pyhra)

Beschreibung

Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Persönlichkeitsbildung, Fremdsprachen, Informationstechnologie, Politische Bildung und Rechtskunde, Ökologie und Umweltkunde usw.) werden die fachspezifischen Fächer Bodenkunde und Pflanzenbau, Tierhaltung und Tiergesundheit, Land- und Gebäudetechnik, Waldwirtschaft, Obstbau und Grünraumpflege, Landwirtschaftliche Unternehmensführung, Digitale Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie und Ernährung, Lebensmittel- und Betriebshygiene, Produktions- und Firmenmanagement, Verkaufskompetenz und - förderung, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Betriebs- und Haushaltsmanagement usw. unterrichtet.

Eine weitere Spezialisierung erfolgt in den jeweiligen Fachbereichen und Schwerpunkten.

Im Rahmen der Ausbildung sind verpflichtende Betriebspraktika zu absolvieren.

Weitere Berechtigungen:

  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
  • erleichterter Zugang zur Meisterprüfung
  • Zugang zu Aufbaulehrgängen
  • Ersatz der Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Landwirtschaftliche Fachschule und Bildungszentrum Pyhra
Kyrnbergstraße 4
3143 Pyhra

Telefonnummer +43 (0)2745 / 23 93 -0
E-Mail office@lfs-pyhra.ac.at
Internet https://lfs-pyhra.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Land- und Forstwirtschaft mit kaufmännischer Zusatzausbildung

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (z. B. Heimhilfe)

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Lebensmitteltechnik und Ernährung mit kaufmännischer Zusatzausbildung

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene - Fachrichtung Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene - Fachrichtung Landwirtschaft

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung