Handschuhmacher*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Glover
- Berufsbeschreibung
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- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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- Lehrlingseinkommen
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Handschuhmacher*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Handschuhmacherin" bzw."Handschuhmacher" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Fürstenfeld
Gürtelgasse 8
8280 Fürstenfeld
Telefonnummer +43 (0)3382 / 522 05
E-Mail lbsff@stmk.gv.at
Internet https://www.berufsschulen.steiermark.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung an der Fachschule vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und eine mittlere technische Bildung und bereitet auf mittlere Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Voraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Kosten
siehe Zusatzinfo
Abschluss
Abschlussprüfung
Berechtigungen
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Beschreibung
Der Lehrplan der Fachschule für Ledertechnik sieht neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch und Kommunikation, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaftliche Grundlagen etc.) berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Unternehmensführung, Modellbau und Mustermachen, Fachtechnoloie, Design - Atelier und Produktion, Design-Theorie, Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign, Betriebspraxis.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang in der unterrichtsfreien Zeit) verpflichtend, das 4. Ausbildungsjahr ist als Praxis-Ausbildung als Kombination zwischen Betriebspraktikum und Unterricht gestaltet und soll den Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.
Weitere Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- Zugang zur Meisterprüfung
- Zugang zu Kollegs
Zusatzinfo
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Kosten:
- Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
- An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Schulzentrum HTL HAK Ungargasse
Ungargasse 69
1030 Wien
Telefonnummer +43 (0)1 / 713 15 18 -0
E-Mail direktion@szu.at
Internet https://www.szu.at/
Schwerpunkte:
HAK - Handelsakademie für Sozial- und Umweltmanagement:
- Ausbildungsschwerpunkt Controlling und Jahresabschluss
- Ausbildungsschwerpunkt Ökologisch orientierte Unternehmensführung
- Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement
Praxis Handelsschule
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Netzwerktechnik und IT-Sicherheit
Höhere Lehranstalt für Wirschaftsingenieure - Betriebsinformatik
Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraxis - Netzwerktechnik
Fachschule für Maschinenbau - Fertigungstechnik
Fachschule für Lederdesign
Orientierungsstufe für körper- und sinnesbehinderte Schüler*innen
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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