Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch die Landeshauptleute.
 
Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in sind
- die österreichische Staatsbürgerschaft,
 
- die körperliche Eignung,
 
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis,
 
- ein gewerbliches Schiffsführerpatent bzw. Kapitänspatent sowie
 
- eine erfolgreich abgelegte Hafenmeisterprüfung (beim Amt für Schifffahrt).