Forstwirt*in

Berufsbeschreibung

Forstwirt*innen planen, organisieren und überwachen Maßnahmen zur Wiederbepflanzung ( Aufforstung), Begrünung und Erhaltung von Waldflächen und zu Schlägerungsarbeiten. Gemeinsam mit Forsttechniker*innen und Forstwirtschafter*innen führen sie selbst Schlägerungsarbeiten durch und sorgen für den Abtransport der gefällten Bäume.

In der Forstverwaltung planen und organisieren sie die Baumpflanzung und -schlägerung, die Jagdwirtschaft, den forstwirtschaftlichen Wege- und Straßenbau und die Lawinen- und Wildbachverbauung. Sie teilen Mitarbeiter*innen (z. B. Forstwarte, Forstfacharbeiter*innen) und Hilfskräfte ein und überwachen die Durchführung aller forstwirtschaftlichen Arbeiten.

Forstwirt*innen arbeiten mit Forstfacharbeiter*innen, Forsttechniker*innen, Forstwart*innen, Förster*innen, Landwirt*innen, Jäger*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.

Forstwirt*innen sind in leitenden Funktionen in großen Forstbetrieben (z. B. Bundesforste) oder selbstständig in ihrem eigenen Forstbetrieb tätig. Je nach Bodenbeschaffenheit, Hanglage und Baumbestand entscheiden sie über die Wahl der anzupflanzenden Jungbäume (z. B. Fichten, Tannen, Lärchen, Buchen) und über die anzuwendende Pflanztechnik. Sie stellen Schäden und Krankheiten (z. B. durch  Wildverbiss, Umwelteinflüsse) am Waldbestand fest und setzen entsprechende Maßnahmen. Im Bereich der Forstbewirtschaftung erstellen Forstwirt*innen Schlägerungspläne, sie teilen Arbeitskräfte und Forstmaschinen ein, arbeiten bei den Schlägerungen selbst mit und sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während der gesamten Arbeiten und beim Holztransport verantwortlich. In größeren Forstbetrieben werden die Arbeiten im Forst unter Aufsicht von Forstwart*innen oder Förster*innen von Forstfacharbeiter*innen, Forstmaschinenführer*innen und Hilfskräften ausgeführt.

Ein weiterer Aufgabenbereich von Forstwirt*innen ist die Walderschließung sowie der forstwirtschaftliche Straßen- und Wegebau. Sie legen Wanderwege und Forststraßen für Holztransportfahrzeuge an und planen und organisieren gemeinsam mit Spezialist*innen Bauprojekte im Rahmen der Lawinen- und Wildbachverbauung.

Forstwirt*innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den wirtschaftlichen Einsatz von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Pflanzgut. Sie weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen sie kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, führen Dokumente, Protokolle und Betriebsbücher, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne und organisieren Jagdgesellschaften.

Häufig sind Forstwirt*innen in land- und forstwirtschaftlichen Mischbetrieben sowohl als Landwirt*in als auch als Forstwirt*in tätig. Oft sind sie auch selbst Jäger*innen.

Forstwirt*innen arbeiten mit forstwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen und Gerätschaften (z. B. Funkgeräte und Mobilfunkgeräte, Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren, Motorsägen, Hacken, Schaufeln). Für planerische und organisatorische Aufgaben führen sie Schrift- und Telefonverkehr und erstellen Pläne und Kalkulationen und führen Betriebsbücher. Für diese Verwaltungstätigkeiten setzen sie Computer und spezielle Softwareprogramme ein und bedienen Peripheriegeräte (Drucker, Kopierer,  Scanner usw.) und Kommunikationsgeräte (z. B. Telefon, Mobiltelefon).

Forstwirt*innen sind vor allem in ihren eigenen Forstbetrieben, oft gemeinsam mit Familienangehörigen tätig. Sie arbeiten viel im Freien, je nach Region auch in steilem Gelände und bei jeder Witterung. Schlägerungsarbeiten werden oft im Winter durchgeführt, deshalb sind Forstwirt*innen auch bei niedrigen Temperaturen im Freien tätig.
Sie arbeiten aber auch in Büros und Besprechungszimmern, in Werkstätten und Lagerhallen. Häufig führen Forstwirt*innen land- und forstwirtschaftliche Mischbetriebe, d. h. sie arbeiten auch als Landwirt*in.

Zum Teil arbeiten sie auch als Gutachter*innen oder Forstsachverständige in Büros von Landesforstdiensten, Agrarbehörden, Versuchsanstalten oder Landwirtschaftskammern und lehren mitunter an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, Fachhochschulen oder an Universitäten.

Forstwirt*innen arbeiten mit verschiedenen forstwirtschaftlichen Fachkräften zusammen, siehe z. B. Förster*in, Forstwart*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf) oder Forsttechnik (Lehrberuf). Sie stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, mit Mitarbeiter*innen von Sägewerken, Schlägerungsunternehmen, der Holzindustrie und mit Mitarbeiter*innen von Kammern und Behörden.

  • Kosten und Termine der forstwirtschaftlichen Arbeiten kalkulieren und organisieren
  • Aufwand und Ertrag des forstwirtschaftlichen Betriebes kalkulieren
  • Holzerntearbeiten planen und organisieren; Schlägerungspläne erstellen, Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Forstmaschinen und Forstmaschinenführer*innen anmieten
  • gefälltes Holz nach Verwendungszweck sortieren, vermessen und kennzeichnen, Abtransportarbeiten überwachen
  • neue Waldbestände anlegen; Aufforstungspläne erstellen, Art der Bepflanzung und Jungbäume auswählen (z. B. Nadel- oder Laubhölzer), Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Anpflanzungsarbeiten überwachen und kontrollieren
  • Pflanzenschutzmaßnahmen (z. B. gegen  Wildverbiss, Schädlingsbefall) durchführen
  • Forststraßen, Waldwege, Bachbrücken planen und anlegen, Wanderwege markieren; Wegflächen begradigen und befestigen, Gehölz und wuchernde Pflanzen entfernen
  • Landschaftspflegearbeiten und Naturschutzmaßnahmen durchführen (z. B. Wasserquellen, Bachläufe und Biotope pflegen, Heideflächen und Almen erhalten)
  • Arbeiten im Rahmen der Jagdwirtschaft planen und durchführen (z. B. Bauen von Hochsitzen und Futterkrippen, Auffüllen von Futterstellen)
  • bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung mitwirken
  • Betriebsbücher, Abrechnungen, Statistiken führen, Behördenaufgaben erledigen, Telefon- und Schriftverkehr abwickeln
  • forstwirtschaftliche Maschinen, Werkzeuge und Gerätschaften wie Funkgeräte und Mobilfunkgeräte, Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren, Motorsägen, Hacken, Schaufeln bedienen und instand halten

Forstwirt*innen sind häufig im eigenen Forstbetrieb selbstständig tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen insbesondere in:

  • größeren privaten oder staatlichen Forstbetrieben (Bundes-, Land-, Gemeindeforste)
  • Forstämtern bei Landwirtschaftskammern, Landesforstverwaltungen
  • als Lehrer*innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen
  • Beratungs- und Gutachtertätigkeiten in Forstämtern, Kammern, Landwirtschaftsministerien
  • Jagd- und Fischereiaufsichtsbehörden

Der Beruf Forstwirt*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Baumzucht, Baumschule
  • Ökologie und Umweltschutz, Artenschutz, Biodiversität
  • Waldpflege, Schutzwaldpflege
  • Wildpflege, Winterfütterung
  • Holzernte, Holzschlag, Holzlagerung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Aufforstung Bannwald Bestellungspflicht Durchforstung Forstgesetz Harvester Holzbringung Jungwaldschutz Monokultur ÖPUL Wildverbiss

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