Die unmittelbare Ausbildung von Fernsehsprecher*innen erfolgt betriebsintern bei öffentlichen und privaten Fernsehanstalten.
 Fernsehsprecher*innen müssen vor allem die Ausspracheregeln von Fremdsprachen erlernen, um Wörter, Namen oder Begriffe fehlerlos und spontan vor der Kamera aussprechen zu können. Aufnahmevoraussetzungen für Fernsehsprecher*innen sind häufig:
 
- Nachweis der Reifeprüfung
 
- Nachweis einer Sprechausbildung (z. B. Schauspielausbildung oder entsprechende Lehrgänge)
 
- Kenntnis von mindestens zwei Fremdsprachen