Bohrarbeiter*in

Ausbildung

Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.

Die Möglichkeit zu einer Ausbildung mit Fachqualifikation bieten beispielsweise Lehrausbildungen im Tiefbau (vergleiche Tiefbau (Lehrberuf) oder Tiefbauspezialist*in - Tunnelbautechnik (Lehrberuf)) oder Brunnen- und Grundbau (vergleiche Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)).

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 40 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Besitz eines gültigen Sprengbefugtenausweises nach der FK-V, BGBl. 13/2007

Abschluss:

Zertifikat bzw. Eintragung in den Sprengbefugtenausweis

Berechtigungen:

AbsolventInnen erhalten nach der abschließenden kommissionellen Prüfung die Durchführungsberechtigung.

Info:

Kosten: EUR 650,00

Inhalte:

Sprengbefugte erwerben die Fachkenntnis für die selbständige Durchführung von Tiefbohrloch-Sprengungen erwerben (ab 12 m Bohrlochtiefe):
  • Grundbegriffe (Sprengstoffe, Zündmittel) und allgemeine Erfordernisse der Sprengarbeiten
  • Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel
  • Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien, Sprengtechnik und Sprengverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung der Sprengarbeiten
  • Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten
  • Praxis
  • Prüfung