Voraussetzung für die fachliche Eignung ist ein positiv abgeschlossener Lehrgang in einer Ausbildungseinrichtung für Besamungstechniker*innen. Die Ausbildungseinrichtung kann dabei eigenständig Zugangsvoraussetzungen vorgeben, wie z. B. eine abgeschlossene Ausbildung als  Landwirt*in. Ein  Tierarzt / Tierärztin darf künstliche Befruchtungen ohne Lehrgang durchführen.
 
Informationen zu Ausbildungsinhalten finden sich z. B. in der Anlage der Wiener Tierzuchtverordnung: Download
 
Eine Tätigkeit als Besamungstechniker*in muss bei der zuständigen Behörde (regionale Landwirtschaftskammer) schriftlich angezeigt werden, die eine Bescheinigung ausstellt. Neben der fachlichen Eignung sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 
 
- österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Angehörige*r aus einem EU-Mitgliedsstaat, Vertragsstaat, bestimmten Drittstaaten)
 
- Ausbildungsnachweis nach dem Recht der Europäischen Union
 
- Strafregisterbescheinigung bzw. Bescheinigung dass in den in den letzten fünf Jahren weder eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung wegen Tierquälerei oder Übertretung von tierschutz-, tierzucht- oder veterinärrechtlichen Vorschriften noch eine einmalige Bestrafung wegen Übertretung von tierschutz-, tierzucht- oder veterinärrechtlichen Vorschriften bestand