![]() Thema SelbstständigkeitAllgemeine InformationenSoll ich – soll ich nicht? Diese Frage bleibt denjenigen, die den Weg in die Selbstständigkeit überlegen, nicht erspart. Viele Faktoren müssen in die Überlegungen miteinbezogen und sorgfältig abgewogen werden. 1 Am Anfang steht ...eine geniale Idee, ein hochwertiges Produkt, eine einmalige Dienstleistung, die Chance am Markt zu bestehen und der Wunsch sein eigener Chef / seine eigene Chefin zu sein! 2 PlanungArten der Selbstständigkeit Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich Selbstständig zu machen:
Konzept Das Konzept dient der konkreten Ausarbeitung der Geschäftsidee. Alle Fragestellungen, die für das zukünftige Unternehmen von Bedeutung sind, sollen schriftlich ausgearbeitet werden. Zum Beispiel:
3 Beratung
4 Weitere InformationenAusführliche und aktuelle Informationen zum Gewerberecht erhältest du bei der Wirtschaftskammer Österreich >> Themen >> Wirtschaftsrecht & Gewerberecht >> Gewerberecht. Es ist besonders wichtig die Zahlungsfähigkeit in den ersten Monaten sicherzustellen und zwar solange, bis erste Zahlungen der KundInnen eingehen. Unternehmens- oder SteuerberaterInnen helfen dir bei der Planung. Ist Fremdkapital notwendig, dann reicht die Palette vom herkömmlichen Bankkredit über die Möglichkeit, sich mit Beteiligungs-Finanzierungsgesellschaften in Verbindung zu setzen bis zu Förderungen vom Bund, von den Ländern, aber auch von der Wirtschaftskammer, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Nicht gleich bei der erstbesten Gelegenheit zuschlagen, sondern immer mehrere Alternativen in Betracht ziehen und die Vor- und Nachteile vergleichen. Vergiss nicht, dass es eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften - insbesondere bei Produktionsbetrieben – zu beachten gilt. Eine interessante Alternative sind auch die so genannten Gründerzentren: Sie bieten an ausgesuchten Standorten Büro- und Lagerflächen für GründerInnen an. Das kann dir gerade in der Startphase wichtige Infrastruktur- und Synergievorteile bringen. Die Auswahl der Rechtsform sollte nach dem Kriterium der geringsten Nachteile erfolgen. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen oder Gesellschaft ist abhängig von der Anzahl der Personen, die das Unternehmen leiten werden, von der Höhe des Startkapitals und der Haftungsfrage.
gibt es nicht nur die wichtige Neugründer-Bestätigung (NEUFÖG) der Wirtschaftskammer für den Wegfall aller staatlichen Gründungskosten, sondern auch fundierte Beratung in allen unternehmerischen Fragen: von der Wahl des richtigen Gewerbes über Auskünfte zu Befähigungsnachweisen und Nachsichten bis zum fertigen Unternehmenskonzept und zur Vorbereitung einer Unternehmensübernahme. Zu klären ist auch, ob eine Eintragung ins Firmenbuch vorzunehmen ist. Einzelunternehmen sind einzutragen, wenn sie der Rechnungslegungspflicht unterliegen, Gesellschaften müssen sich immer eintragen lassen. Vorher müssen in Gesellschaftsverträgen u. a. Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Ansprüche aller Beteiligten an die Gesellschaft geregelt werden. Hilfestellungen bieten RechtsanwältInnen oder NotarInnen. Gewerbeschein und Gewerbebehörde Der Gewerbeschein ist die Bestätigung für die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Gewerbebehörde. Grundsätzlich ist diese Anmeldung für jede gewerbliche Tätigkeit erforderlich und erfolgt durch ein formloses Schreiben. Es ist allerdings von der Art des Gewerbes abhängig, ob es sich dabei um einen rein formalen Akt handelt, oder zusätzlich Befähigungsnachweise (siehe unten) erbracht werden müssen. Die zuständige Gewerbebehörde ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde. In einigen Fällen kann das auch der Landeshauptmann oder der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten sein. Sozialversicherung Nach Anmeldung bei der Gewerbebehörde muss innerhalb von zwei Wochen die Anzeige des Gewerbes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfolgen! Die Gewerbebehörde leitet automatisch die Anmeldung an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und an die Wirtschaftskammer weiter. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch eine kurze formlose Mitteilung (Inhalt: Tatsache der Eröffnung des Gewerbebetriebes und der Standort) während des ersten Monats ab der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Sobald das Finanzamt über die Betriebsgründung informiert ist, teilt es dem Unternehmen eine Steuernummer zu. Gleichzeitig übermittelt das Finanzamt einen Betriebseröffnungsbogen, der am besten mit einer/einem SteuerberaterIn ausgefüllt wird. Die Buchführungsunterlagen bilden die Grundlage für die Steuerbemessung. Sie dienen auch dem Gläubigerschutz sowie der Planung und Steuerung des Betriebsgeschehens. Die Gewinnermittlung kann grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (doppelte Buchführung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) oder durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden. Auch hier ist die Beratung durch eine/einen SteuerberaterIn zweckmäßig. (Quelle: www.gruenderservice.at)
(Quelle: BMWFW) Befähigungsnachweis und GewerbeartenIn Abhängigkeit von der Art des Gewerbes, müssen unterschiedliche Befähigungsnachweise erbracht werden. Prinzipiell unterscheidet man folgende Gewerbe:
Freie Berufe: So genannte Freie Berufe sind selbstständige Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker/in und ander Künstlerberufe). Für sie gelten eigene Rechtsvorschriften. Auch die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft unterliegt nicht der Gewerbeordnung |
BerufsinformationBerufe von A bis ZBerufsgruppenArbeitsfelderBildungswegeBerufsinfofilmeAus- und WeiterbildungServiceAdressen & LinksBildung & Beruf
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