![]() Thema Praktikum & FerialjobDie Ferienzeit ist traditionell auch die Zeit der Ferialjobs, doch nicht jeder Ferialjob bringt den Schülerinnen und Schülern und Studierenden auch Geld und nicht jede Tätigkeit begründet ein Dienstverhältnis. Was sind die Unterschiede zwischen Ferialarbeit, Praktikum und Volontariat, und worauf solltest du dabei besonders achten? Ferialjob = Ferien + Geldverdienen Viele Maturantinnen und Maturanten, Schülerinnen und Schüler und Studierende wollen in den Ferien etwas dazuverdienen. Der Ausbildungszweck ist meist Nebensache, rund EUR 700,00 bis EUR 1.200,00 brutto/Monat kann man sich erarbeiten. In den Sommermonaten suchen viele Betriebe Aushilfskräfte und Vertretungen, die während der Urlaubszeit den Betrieb am Laufen halten sollen. Ferialjobs sind heiß begehrt und wer eine dieser Stellen will, sollte sich schon zu Jahresbeginn um einen Sommerjob bemühen. Am besten funktioniert immer noch persönliche Netzwerke: einfach mal im Freundes- und Verwandtenkreis publik machen, dass man eine Ferialstelle sucht und sicher kennt irgendwer irgendwen. Darauf kommt es an: FerialarbeitnehmerInnen sind an die Arbeitszeiten im jeweiligen Betrieb gebunden, sie sind zur Arbeitsleistung verpflichtet und unterliegen den Anweisungen der Vorgesetzten. Sie werden somit vollständig in die Organisation des Betriebes eingebunden und ersetzen in der Regel eine Arbeitskraft (zumindest teilweise), das heißt auch, dass mit dem Arbeitsverhältnis kein (primärer) Ausbildungszweck verfolgt wird. Praktikum (Ferialpraktikum, Pflichtpraktikum) SchülerInnen und Studenten/Studentinnen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein verpflichtendes betriebliches Praktikum nachweisen müssen, sind dann als „echte“ Praktikanten/Praktikantinnen zu behandeln, wenn
Es wird kein Dienstverhältnis begründet und die Praktikantinnen und Praktikanten sind z. B. nicht sozialversichert (außer Unfallversicherung) und haben keinen Anspruch auf Entgelt. Meist wird jedoch ein „freiwilliges Taschengeld“ vereinbart. Volontariat Ein Volontariat ist ähnlich dem Pflichtpraktikum ein Ausbildungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis. Volontärinnen und Volontäre werden kurzfristig in Betrieben tätig, um sich weiterzubilden (um ihre Kenntnisse zu erproben und zu erweitern), im Unterschied zum Praktikum wird diese Tätigkeit aber von keiner Schulvorschrift oder Studienordnung verlangt. Ansonsten gelten für Volontärinnen und Volontäre die beim Praktikum beschriebenen Merkmale. Das solltest du beachten:
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